Neuer GAV-Anhang für Live-In-Betreuung

31. Oktober 2025

Daheim Bleiben begrüsst den neuen GAV-Anhang für Live-In-Betreuung – Qualität braucht klare Regeln

Mit dem neuen Anhang «Live-In» zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih schafft die Schweiz endlich verbindliche Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung. Diese gesetzliche Grundlage, die voraussichtlich im Laufe von 2026 in Kraft tritt, ist ein wichtiger Schritt für Fairness, Qualität und Schutz in einer Branche, die in der öffentlichen Diskussion (u. a. SRF, NZZ, Der Bund) wiederholt wegen intransparenter und teils ausbeuterischer Strukturen kritisiert wurde.

Hiermit informieren wir, dass das AVE-Gesuch für die Anpassung der GAVP-Mindestlöhne per 1. Januar 2026 sowie den neuen Anhang Live-In am 4. November 2025 im SHAB publiziert wurde. Wann die neuen Mindestlöhne und Bestimmungen genau in Kraft treten – per 1. Januar 2026 oder – sehr wahrscheinlich- zu einem späteren Zeitpunkt – hängt noch vom laufenden Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung (inkl. allfälliger Einsprachen) ab.

Wir von der Daheim Bleiben AG begrüssen diesen Schritt ausdrücklich. Als langjähriges Mitglied der ASPS (Association Spitex Privée Suisse) sowie von swissstaffing sehen wir in dieser Erweiterung des GAV eine überfällige Stärkung der Qualitäts- und Schutzstandards für Betreuungspersonen – und ein wichtiges Signal für die gesamte Branche.

Seit unserer Gründung stehen bei Daheim Bleiben Qualität, Transparenz und Menschlichkeit im Zentrum. Fast 60 % unserer Betreuungspersonen sind seit mehr als fünf Jahren Teil unseres Teams – ein Wert, der in der Branche weit über dem Durchschnitt liegt. Diese Beständigkeit zeigt: Unsere Mitarbeitenden erfahren faire Arbeitsbedingungen, klare Strukturen und Wertschätzung – längst bevor diese nun gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Umsetzung des neuen GAV-Anhangs stellt uns daher vor keine grösseren Anpassungen. Viele der nun verbindlichen Regelungen – von fairen Löhnen über geregelte Arbeits- und Ruhezeiten bis hin zu klar dokumentierten Pflichtenheften – sind bei uns seit Jahren gelebte Praxis. In wesentlichen Punkten erfüllen und übertreffen wir die Vorgaben bereits heute.

Auch die neu definierten Reisepauschalen gemäss Artikel 8 des Live-In-Anhangs haben wir proaktiv per 1. Januar 2026 angepasst – noch bevor die rechtliche Verbindlichkeit eintritt. Diese Anpassungen und weitere Detailregelungen fordern uns zwar finanziell und organisatorisch, doch dank unseres langjährig erprobten Turnusmodells und der Verbindung von Spitex- und Verleihkompetenz können wir sämtliche Vorgaben umsetzen, ohne steigende Kosten für unsere Bestandskundinnen und -kunden.

In einer Branche, die immer wieder durch Berichte über Ausnutzungsverhältnisse in der 24-Stunden-Betreuung aufhorchen lässt, setzen wir bewusst ein Zeichen:
Qualität in der Betreuung braucht klare Regeln – und verlässliche Partner, die sie schon heute leben.

Der neue GAV-Anhang stärkt nicht nur die Rechte der Betreuungspersonen, sondern auch das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden. Für uns ist diese rechtliche Präzisierung daher mehr als eine Formalität – sie ist eine Bestätigung unseres Engagements und unseres Anspruchs, faire Arbeit und herzliche Betreuung auf höchstem Niveau zu verbinden.

Daheim Bleiben – weil gute Pflege und Betreuung Zuhause beginnt.