24 Stunden Betreuung in Liechtenstein

Update zur Finanzierung der Pflegeleistungen in Liechtenstein

Aktuell ist eine direkte Abrechnung unserer Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein nicht möglich.

Gemäss Einschätzung Gesundheitsamt und abschliessendes Schreiben von Herrn Regierungsrat Dr. E. Schädler vom 10. Juli 2026 wird festgehalten, «dass gegenwärtig kein zusätzlicher Bedarf für einen weiteren zur OKP zugelassenen Leistungserbringer besteht». Also in Liechtenstein niemand ausser der Familienhilfe zur Abrechnung bei der Obligatorischen Krankenpflege, also der Krankenkasse, zugelassen wird.

Unabhängig davon erhalten Klientinnen und Klienten in Liechtenstein durch uns eine professionelle Pflege und Betreuung. Unsere 24 Stunden Betreuung wird durch qualifiziertes Betreuungspersonal erbracht und fachlich geführt sowie begleitet durch diplomierte Pflegefachpersonen – nach denselben Qualitäts- und Führungsstandards wie im gewohnten Daheim-Bleiben-Angebot. Die Qualität der Leistungen ist damit vollumfänglich gewährleistet, unabhängig von der Frage der Krankenkassenabrechnung.

 

Folgen für unsere Klient/-innen

Für Sie als Klienten bedeutet das, dass wir Ihnen in Liechtenstein weiterhin eine echte Alternative zu den bestehenden Agenturmodellen oder zum Pflegeheim anbieten. Wobei sie nicht selbst Arbeitgeber sind und die Mitarbeitenden sowohl korrekt betreut als vor allem auch entlang den verbindlichen, Liechtensteiner Löhnen fair bezahlt werden.

Das führt jedoch ebenso dazu, dass unsere Preise im Schnitt pro Monat 750.- bis 1200.- CHF teurer sind als in der Schweiz, je nach Arbeitsaufwand und Betreuungsbedarf.

Durch die unten genannten Unterstützungen, insbesondere das Pflegegeld (von ca. 1260.- bis maximal 4110.- CHF  pro Monat) ist unser Angebot, im Vergleich zur Schweiz, weiterhin attraktiv für Liechtensteiner Klientel.

Und bieten Ihnen als einzige Firma in Liechtenstein die Sicherheit, dass Ihre Mitarbeitenden entlang der Lohn- und Versicherungsvorgaben angestellt sind ohne, dass Sie selbst als privater Arbeitgeber (zum Beispiel im Krankheitsfall der Mitarbeitenden) dafür haften.

Unsere 24 Stunden Betreuung umfasst für Sie:

  • Kontinuierliche Betreuung zu Hause an sechs Tagen pro Woche, mit einem fest eingeplanten freien Tag für die Betreuungspersonen
  • Konstante Betreuungspersonen, die Sie über mehrere Wochen begleiten und Vertrauen aufbauen
  • Durchgehende Siebentagebetreuung bei Bedarf, organisiert durch zusätzliche Einsätze unserer fixen Ablösenden – wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten
  • Geordnete Übergaben im Dreiwochen-Rhythmus, damit Kontinuität, Stabilität und Beziehung erhalten bleiben

In Liechtenstein bieten wir die 24 Stunden Betreuung im gewohnten Daheim Bleiben Angebot an. Die Leistungen orientieren sich an unserem bewährten Betreuungskonzept und stehen für Verlässlichkeit und Qualität. Die Finanzierungsmöglichkeiten unterscheiden sich und werden auf dieser Seite separat erläutert.

Förderung der häuslichen Betreuung

Betreuungs- und Pflegegeld in Liechtenstein

In Liechtenstein steht für Personen mit längerfristigem Pflege- oder Betreuungsbedarf ein Betreuungs- und Pflegegeld für die häusliche Betreuung zur Verfügung. Diese Leistung wird unabhängig vom Einkommen ausgerichtet und unterstützt die Kosten der Betreuung im häuslichen Umfeld.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird in Pflegestufen eingeteilt. Je nach Einstufung können Beiträge von bis zu 189 CHF pro Tag gewährt werden. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von voraussichtlich mehr als drei Monaten sowie ein Pflegekonzept, das durch die zuständige Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege erstellt wird. Der Antrag kann durch die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Vertretung erfolgen. Ihre persönliche Fallführung hilft Ihnen dabei.

Unterstützungsbedarf im Alltag

Personen, die im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, können in Liechtenstein eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese wird in drei Stufen ausgerichtet: leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.

Die Entschädigung wird als monatlicher Pauschalbetrag ausbezahlt und kann – je nach Stufe – bis zu rund 980 CHF pro Monat betragen. Sie ist nicht einkommensabhängig und wird bei der AHV für jede Person, die nachgewiesen hilflos ist, beantragt.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Wenn die Renten aus AHV oder IV sowie weitere Einkünfte nicht ausreichen, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beantragt werden. Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig und werden individuell berechnet.

Ergänzungsleistungen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit Betreuung und Pflege spürbar zu reduzieren.

Abrechnung bei der Krankenkasse

Aktuell ist eine direkte Abrechnung unserer Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein  nicht möglich.

Unabhängig davon erhalten Klientinnen und Klienten in Liechtenstein ab 1.1.2026 durch uns eine professionelle Pflege und Betreuung. Unsere 24 Stunden Betreuung wird durch qualifiziertes Betreuungspersonal erbracht und fachlich geführt sowie begleitet durch diplomierte Pflegefachpersonen – nach denselben Qualitäts- und Führungsstandards wie im gewohnten Daheim-Bleiben-Angebot. Die Qualität der Leistungen ist damit vollumfänglich gewährleistet, unabhängig von der Frage der Krankenkassenabrechnung.

Wir stehen mit den zuständigen Stellen in einem offenen, konstruktiven Austausch und setzen uns weiterhin für tragfähige Lösungen ein. Unser Ziel ist es, langfristig auch eine Abrechnung über die Krankenkasse zu ermöglichen. Selbstverständlich informieren wir unsere Klientinnen und Klienten umgehend, sobald sich hier neue Möglichkeiten ergeben.

Fazit und Vorteile in Liechtenstein

Dank der Unterstützung über das Betreuungs- und Pflegegeld bestehen in Liechtenstein sehr gute Finanzierungsmöglichkeiten. Dadurch erhalten Klientinnen und Klienten bereits heute Zugang zu einer professionell geführten 24 Stunden Betreuung durch Daheim Bleiben – oft zu attraktiveren Rahmenbedingungen als in vergleichbaren Modellen.

Wir sind in Liechtenstein bewusst angetreten, um als erster Anbieter eine rechtlich saubere und nachhaltige Basis für die Live-in-Betreuung zu schaffen: mit klaren Arbeitsverhältnissen, fachlicher Führung durch eine Spitex-Struktur und ohne private Haushalte in die Rolle von Arbeitgebern zu drängen. Wir sind überzeugt, dass dieser Ansatz langfristig im Interesse aller Beteiligten ist und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Akteuren.

Sie erhalten in Liechtenstein die vollständige Betreuung, vorerst ohne direkte Krankenkassenabrechnung, nach unserem langjährig erprobten Modell.

  • Sämtliche Lohnkosten inbegriffen
    (die Mitarbeitenden sind bei Daheim Bleiben angestellt, keine Administrationsaufwände oder Anstellungsrisiken bei Ihnen)
  • Gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen
    (das sind rund 580.- CHF pro Monat)
  • Fallführung durch eine diplomierte Pflegefachperson HF als Einsatzleitung 
  • Persönlich Ansprechperson
    (vollumfängliche Koordination, regelmässige Besuche)
  • Führung, Anleitung und Schulung der Mitarbeitenden
  • 24-Stunden Hotline für Notfälle
    (und Notfall-WG)
  • Unsere Mitarbeitenden sind sehr fair, mit Schweizer Arbeitsverträgen und entlang aller gesetzlichen Regelungen fix angestellt
    (über den Mindestvorgaben des GAV Personalverleih)

«Ich kann im gewohnten Zuhause bleiben und habe immer das gleiche Pflegeteam.»