Der Dreiwochen-Turnus
Warum drei Wochen – und nicht vier
Unser Dreiwochen‑Turnus stellt sicher, dass Bereitschaftsdienste planbar und GAV‑konform abgedeckt werden. Konkret bedeutet das: Im Live‑in‑Anhang zum GAV Personalverleih ist festgelegt, dass innerhalb von vier Wochen höchstens 20 Kalendertage mit Bereitschaftsdienst geplant werden dürfen.
Mit 3‑wöchigen Präsenzzyklen und klaren Wechseln bleiben wir verlässlich unter dieser Grenze und können Verfügbarkeit sauber erfassen und korrekt abrechnen.
Wöchentliche Ruhe ist bei uns seit jeher fest mit dem freien Tag verankert. Diese ist ebenso gesetzlich präzise geregelt: Die zusammenhängende Wochenruhe ist frei von geplanten Einsätzen und Bereitschaft.
Wird, wie in unserem Fall vorgesehen, an sechs Tagen (mehr als fünf Tage) die Wochen gearbeitet, so darf (Artikel 21 ArG, 20 ArGV 1) so ist den Arbeitnehmenden jede Woche ein zusätzlicher freier Halbtag von 8 Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit zu gewähren.
Der Arbeitgeber darf im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden die wöchentlichen freien Halbtage für höchstens 4 Wochen zusammenlegen.
Mit unserem Dreiwochen-Turnus planen wir diese Optionen voraus und können die freien Halbtage innert den vier Wochen gewähren, werden den Vorgaben gerecht, und dokumentieren sie nachvollziehbar—so bleiben Ruhezeiten real wirksam und vollumfänglich regelkonform.
Warum nicht zwei Wochen?
Ein 2‑Wochen‑Turnus würde bei unseren geografischen Distanzen unverhältnismässig viel Reisezeit erzeugen (An‑/Rückreisen verdichten sich), schwächt die Präsenz im Einsatz und erhöht die Wechselhäufigkeit. Unser 3‑Wochen‑Rhythmus ist deshalb der robuste Mittelweg: genügend Zeit für Beziehungs- und Routinenaufbau, genügend Erholung—und logistisch sinnvoll für unsere Mitarbeitenden.