FAQ / Häufige Fragen

Wir vereinbaren im Rahmen der Vorabklärung stets einen Besucher einer diplomierten Pflegefachperson vor Ort, um die Gesamtsituation abzuklären. Oft gibt es jedoch vorgängig Fragen zu unserem Angebot, die uns oft erreichen und allgemein beantwortet werden können. Die Häufigsten haben wir untenstehend für Sie zusammengestellt.

Bitte zögern Sie nicht, sollten Sie weitere Informationen benötigen oder ein unverbindliches Erstgespräch wünschen, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

Von der ersten Bedarfsanalyse bis zu der Übernahme der Pflege / Betreuung dauert es in der Regel zirka 2-3 Wochen.

Denn Daheim Bleiben AG verfügt über eine äusserst begrenzte Zahl an regional wohnhaften Pflegehelfenden, die ausschliesslich für kurzfristige Einsätze und Ersatz bei Krankheitsfällen unserer zugezogenen Pflegehelfenden eingesetzt werden können.

Die für Sie eingesetzten Mitarbeiterinnen müssen ausserdem in jedem Fall Ihre Qualifikation durch ein Gleichwertigkeitsverfahren überprüfen lassen und werden für Sie spezifisch ausgewählt.

Bedingt durch die Personalsituation hoffen wir auf Verständnis, dass in den ersten Monaten der Pflege/Betreuung die Mitarbeiterinnen aus personellen Gründen gewechselt werden können.

Unsere Pflegedienstleistungen werden der Pflegestufe entsprechend direkt durch die Krankenkasse an Daheim Bleiben AG abgegolten.

Eine erste Bedarfsabklärung wird durch unsere fallführenden Pflegefachpersonen HF direkt vor Ort durchgeführt. Wir arbeiten gemäss den Normen von RAI-Home Care Schweiz (interRAI-HC) – dem in der Schweiz gebräuchlichen System zur Bedarfsabklärung für pflegebedürftige Klienten. Allenfalls vorhandene Unterlagen der örtlichen Spitex werden allenfalls einbezogen.

Im Anschluss erhalten Sie die Offerte mit unseren monatlichen Betreuungspauschalen, die Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten ausweist. Die monatliche Rechnung gemäss der Offerte beinhaltet sämtliche Kosten unserer Dienstleistungen und die Löhne unserer Mitarbeitenden.

Das bedeutet, ebenso inklusive sind die gewöhnlichen Leistungen unserer fallführenden Schweizer Pflegefachpersonen HF, welche Ihnen als Ansprechperson zur Verfügung stehen und die Pflegerinnen führen, anweisen und kontrollieren. Auch alle Leistungen unserer zentralen Dienste, alles organisatorische rund um Ihre Pflege und Betreuung, genauso wie alle Personalbelange (wie Aufenthaltsbewilligungen, Lohnabrechnung) sind in der Offerte enthalten.

Nein. Obwohl wir über die Spitex-Bewilligungen der Kantone St. Gallen und Graubünden verfügen, bieten wir unsere Pflege- und Betreuungsleistungen nur in Kombination mit einer Rundum-Betreuung an. Grund dafür ist, dass wir uns auf diese Kernkompetenz konzentrieren möchten.

Sollten Sie Bedarf an einzelnen Stunden oder einem oder mehreren Kurzeinsätzen pro Tag haben, so wenden Sie sich am besten an die Spitex Ihrer Gemeinde oder Pro Senectute. Zusätzlich gibt es weitere Anbieter, welche sich auf private, stundenweise Pflege spezialisiert haben.

Damit unsere Pflegerinnen bei Ihnen zu Hause tätig sein können, benötigt es als Erstes eine stabile W-LAN Verbindung, welche Sie zur Verfügung stellen. Denn da viele unserer Mitarbeitenden über kein Schweizer Mobiltelefon-Abonnement verfügen, ist eine entsprechende W-LAN Verbindung zwingend notwendig.

Im Hinblick auf die Wohnsituation benötigen unsere Mitarbeitenden ein eigenes, abschliessbares und möbliertes Schlafzimmer mit Tageslicht. Eine zusätzliche Sitzgelegenheit, um die Rapporte zu schreiben, ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Ausserdem jederzeit Zugang zu einer Waschküche zum Waschen der persönlichen Kleider sowie zu einem abschliessbaren Badezimmer gegeben sein.

Erkundigen Sie sich bei der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde über den Antrag zur „Hilflosenentschädigung (HE)» diese steht jedem pflegebedürftigen AHV-Bezüger zu, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sinkt das Vermögen unter einen bestimmten Stand können zusätzlich „Ergänzungsleistungen (EL)“ beantragt werden. Gerne hilft Daheim Bleiben AG ihren Klienten bei diesen Anträgen.

Ja, der nicht von der Krankenkasse abgedeckte Anteil der Betreuungskosten ist steuerlich abzugsfähig unter der Steuerposition „Behinderungsbedingte Kosten“. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Finanzielle Unterstützung.

Ein Merkblatt zur generellen Abzugsfähigkeit der Aufwände finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass dies nicht eine allfällige Steuerberatung ersetzt.

Es gibt Situationen, in denen Angehörige Personen pflegen und Unterstützung in Form einer Ferienablösung oder eines Kurzeinsatzes wünschen.

Grundsätzlich sind solche Einsätze bei uns möglich. Allerdings nehmen wir einerseits die Vorabklärungen und die dazugehörige Pflegeplanung immer vollumfänglich vor, um die entsprechende Betreuungs- und Pflegequalität sicherzustellen. Andererseits werden für jeden Einsatz Pflegehelfende / Betreuungshilfen entsprechend ausgewählt und für Sie eingestellt.

Deshalb sind Ferienvertretungen und befristete Kurzeinsätze nur ab mindestens 9 – 12 Wochen Einsatz möglich. Wir bitten Sie ausserdem um Verständnis, dass es bis zum Betreuungsstart gleich lange dauert, wie bei einem unbefristeten Einsatz.

Sollten wir Sie in diesem Rahmen unterstützen dürfen, sind wir auch für befristete Einsätze sehr gerne für Sie da.

Der Kanton St. Gallen und der Kanton Graubünden hat sich gesundheits- und sozialpolitisch zum Ziel gesetzt, der Einwohnerschaft zu ermöglichen, selbstbestimmt mit angemessener Lebensqualität so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Die Hilfe und Pflege zu Hause soll massgeblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

InterRAI HomeCare Schweiz ist ein Instrument zur Bedarfsabklärung bei erwachsenen, meist älteren Menschen, die zuhause durch die Spitex gepflegt und unterstützt werden. Das Instrument wurde als verlässliches und benutzerfreundliches Assessment-System entwickelt, das als Informationsquelle und Leitfaden einer personenzentrierten ganzheitlichen Pflege- und Betreuungsplanung im häuslichen Wohnumfeld dient. Im Fokus stehen die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität der Person, indem der Bedarf und die Ressourcen berücksichtigt werden. Im Bedarfsfall wird der Einbezug anderer Leistungserbringer vereinfacht. Bei regelmässiger Anwendung bietet das interRAI HC die Grundlage für eine ergebnisorientierte Bewertung der geleisteten Pflege- und Unterstützungsmassnahmen. Es ist sowohl für die Abklärung langfristig pflegebedürftiger Menschen als auch für die Akutnachsorge und die Rehabilitationspflege (wie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) geeignet.

Unsere Mitarbeitenden stammen alle aus dem EU-Raum, mit einem Schwerpunkt aus der Slowakei. Wir beschäftigen keine Mitarbeitenden aus Übersee (z. Bsp. Südamerika oder Asien).

Die Pflegehelfenden verfügen alle über eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich und Berufserfahrung. Mindestanforderung ist die Ausbildung als Pflegehelferin (gemäss Vorgaben Berufsbild) oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung auf dieser Stufe. Gute Deutschkenntnisse (mind. B1) sowie die grosse Motivation, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Geduld zeichnen unsere Pflegehelfenden besonders aus.

Grundsätzlich nicht. Das regelmässige Fahren gehört einerseits nicht zu den eigentlichen Aufgaben unserer Pflegehelfenden. Andererseits verfügen viele im Heimatland über einen Fahrausweis, möchten aber in der Schweiz nicht Autofahren.

Da dies zudem versicherungstechnisch zu Problemen führen können, stehen wir in diesem Entscheid hinter unseren Mitarbeitenden und sehen Transportfahrten nicht als Teil des Aufgabenbereichs.

In Einzelfällen gibt es Mitarbeitende, die Bereit sind für Klienten und dessen Fahrzeug zu fahren. Wir möchten aber um Ihr Verständnis bitten, dass wir das bei einer Anfrage nicht garantieren werden, da ein Grossteil wie oben beschrieben nicht fährt.

Bei regelmässigem Transportbedarf gibt es, im Rahmen der Einsatzplanung, die Möglichkeit, entsprechende Partner (wie z. Bsp. Tixi Taxi) zu nutzen. Wir finden sicher eine Lösung für allfällige Transportbedürfnisse.